ANHÄNGERREPARATUR / HU

Wir bringen Ihren Anhänger sicher durch die HU. Entsprechend der Straßenverkehrszulassungsordnung (STVZO) müssen auch Anhänger alle 2 Jahre bei der Hauptuntersuchung des TÜV geprüft werden. Um Ihnen unnötigen Aufwand durch eine erneute HU zu ersparen, prüfen wir Ihren Anhänger bereits vor den Experten der Prüforganisation gründlich.

Im Zuge der HU werden unter anderem begutachtet:

  • Leuchten
  • Bremsen
  • Reifen aber auch
  • die Radlager
  • der Rahmen und die Kotflügel
  • wenn vorhanden Plane und Halterungen
  • Anhängerkupplung
Natürlich reparieren wir Ihren Anhänger auch unabhängig von der HU, denn durch die hohe Belastung und die dauerhafte Nutzung kann auch ein Anhänger mit der Zeit Schaden nehmen.

Was machen wir vor der HU noch ?

Durch langjährige Erfahrungen wissen unsere Mitarbeiter genau, welche Anforderungen bei der HU an Ihren Anhänger gestellt werden.

  • Mit Voranmeldung
  • Wir überprüfen, ob die Kupplungskugel zu viel Spiel hat.
  • Lichtanlage und Stecker überprüfen.
  • Bei Anhängern mit mehr als 750 Kilo zulässigem Gesamtgewicht muss ein Abreißseil vorhanden sein.
  • Wir überprüfen den Zustand der Feststellbremse.
  • Auch auf Rost wird Fahrgestell, Boden und Aufbau geprüft.
  • Hat der Anhänger eine Plane, darf diese keine Risse aufweisen und die Halterungen müssen in Ordnung sein.

Häufig gestellte Fragen ?

  • Wie lange darf ich die Hauptuntersuchung überziehen ?

    Eigentlich gar nicht. Die HU ist grundsätzlich 24 Monate nach dem jeweils letzten Untersuchungstermin fällig. Ist Ihre Plakette seit mehr als zwei Monaten abgelaufen und Sie geraten in eine Verkehrskontrolle, müssen Sie mit einem Verwarnungsgeld bis zu einem Bußgeld und Punkten rechnen. Kritisch ist es auch, mit abgelaufener HU-Plakette in einen Unfall verwickelt zu werden. Dann können Sie von der Versicherung belangt werden.

  • Die HU ist abgelaufen. Kann ich mit ihm einfach zur Prüfstelle fahren oder sollte ich vorher etwas beachten ?

    Zur "Erlangung der Plakette" - also von zu Hause direkt zur Prüfstelle - darf man auch mit abgelaufener HU fahren, es sei denn, der Anhänger ist sichtbar verkehrsuntüchtig.

  • Was sollte ich schon zu Hause überprüfen ?

    So zum Beispiel, ob die Beleuchtungsanlage einwandfrei funktioniert. Rückleuchten, Fahrtrichtungsanzeiger und Bremslicht (evtl. auch Nebelschlußleuchte bei EZ ab 01.01.1991) müssen entsprechend den Lampen am Fahrzeug leuchten. Zudem sollte man den Zustand der Reifen überprüfen: Sie müssen unbeschädigt sein und mindestens 1,6 mm Profil haben. Bei Anhängern mit einer 100-km/h-Zulassung dürfen die Pneus nicht älter als sechs Jahre sein.

© Copyright 2016 Carservice Template by QuanticaLabs - Rügen Web Design 2010 - 2024
unser QR-Code