Wir bringen Ihr Fahrzeug sicher durch die HU. Entsprechend der Straßenverkehrszulassungsordnung (STVZO) müssen Fahrzeuge alle 2 Jahre bei der Hauptuntersuchung des TÜV geprüft werden. Um Ihnen unnötigen Aufwand durch eine erneute HU zu ersparen, prüfen wir Ihr Fahrzeug bereits vor dem Experten der Prüforganisation gründlich und werten evtl. Mängel mit Ihnen aus.
Im Zuge der HU werden unter anderem begutachtet:
Durch langjährige Erfahrungen wissen unsere Mitarbeiter genau, welche Anforderungen bei der HU an Ihr Fahrzeug gestellt werden und überprüfen vorab:
Sollten Mängel feststellt werden, dann werden Sie darüber informiert und auf Wunsch zu Reparaturkosten und möglichen Konsequenzen des Schadens bei der HU beraten.
Eigentlich gar nicht. Die HU ist grundsätzlich 24 Monate nach dem jeweils letzten Untersuchungstermin fällig. Ist Ihre Plakette seit mehr als zwei Monaten abgelaufen und Sie geraten in eine Verkehrskontrolle, müssen Sie mit einem Verwarnungsgeld bis zu einem Bußgeld und Punkten rechnen. Kritisch ist es auch, mit abgelaufener HU-Plakette in einen Unfall verwickelt zu werden. Dann können Sie von der Versicherung belangt werden.
Es muss repariert und danach innerhalb von einem Monat nochmals vorgeführt werden. Die Zeitspanne kann nicht verlängert werden. Nach deren Ablauf ist das Fahrzeug nicht mehr straßentauglich.
So zum Beispiel, ob die Beleuchtungsanlage einwandfrei funktioniert. Rückleuchten, Fahrtrichtungsanzeiger, Bremslicht und Nebelschlußleuchte. Sowie Scheiben und Spiegel, Lenkung, Bremsen und das Abgas- und Geräuschverhalten. Zudem sollte man den Zustand der Reifen überprüfen: Sie müssen unbeschädigt sein und mindestens 1,6 mm Profil haben.